DEHOGA Berlin Seminare
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KATEGORIE: Rechnungswesen, Controlling & Recht

Arbeitsrecht für AusbilderInnen

Seminarziel
Wie lang darf die Probezeit bei einem Berufsausbildungsverhältnis sein? Warum darf der minderjährige Auszubildende nicht bis 23 Uhr arbeiten? Muss die Auszubildende weiterbeschäftigt werden, wenn sie durch die Abschlussprüfung fällt? Diese und andere praxisrelevante Fragestellungen rund um die Berufsausbildung werden in dem Seminar besprochen und anschauliche Lösungsansätze geboten. Die Teilnehmenden erhalten einen Überblick über die gesetzlichen Grundlagen der Berufsausbildung unter Berücksichtigung des Jugendarbeitsschutzgesetzes.

Inhalte
  • Anbahnung und Abschluss des Ausbildungsverhältnisses
  • Inhalt des Ausbildungsvertrages
  • Pflichten der Ausbildenden sowie der Auszubildenden
  • Ausbildungsvergütung
  • Arbeitszeit – unter Berücksichtigung des JArbSchG
  • Urlaub – unter Berücksichtigung des JArbSchG
  • Gefährliche Arbeiten, Akkordarbeit
  • Gesundheitliche Betreuung
  • Beendigung des Ausbildungsverhältnisses
  • Verlängerung bei Nichtbestehen der Abschlussprüfung
  • u.v.m.


Die Inhalte werden anhand von Praxisbeispielen vermittelt.




Zielgruppe
Fachkräfte mit Führungsaufgaben
Mittlere Führungsebene/Supervisor Level
Führungskräfte/Abteilungsleiter/Unternehmer




Teilnahmegebühr (inkl. MwSt.) Standard 329,00 € / Mitglieder 229,00 €
oder 1 Seminargutschein
In der Seminargebühr enthalten sind: Unterlagen, Zertifikat, Getränke.



Termin
18.09.2024 (09:00 - 17:00 Uhr)
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Dozent/-in nächster Termin
Frau Carl/Herr Miller CHT Rechtsanwälte GbR



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